Ravenol Getriebeoel EPX SAE 85W-140 GL 5 ist ein Schmieröl für mechanische Getriebe auf Basis hochwertiger, solventraffinierter Grundöle. Spezielle Hochdruck (EP)-Wirkstoffe und ausgesuchte Additive verleihen dem Schmieröl hervorragende Eigenschaften.
Ravenol Getriebeoel EPX SAE 85W-140 GL 5 ist konzipiert für den Einsatz in höchstbelasteten, hypoidverzahnten Getrieben (Achsantrieben, Schaltgetrieben usw.), soweit Höchstdruck-Getriebeöle vorgeschrieben sind.
Weitere Informationen zum Ravenol EPX 85W-140 GL-5: Produktdatenblatt
INFORMATIONEN ZU RAVENOL
Angefangen hat die Ravensberger Schmierstoff GmbH im Jahr 1946 in der kleinen Stadt Werther bei Bielefeld. Auch nach über 75 Jahren ist dieses traditionsreiche Unternehmen dort ansässig und produziert hochwertige Schmierstoffe für den privat Bereich bis hin zum spitzten Motorsport. Auch im Industriebereich, Frostschutz, Schmierfette und vielen weiteren Anwendungen sind deren Produkte seit vielen Jahren bestens vertreten.
Ravenol Getriebeoel EPX SAE 85W-140 GL 5 ist konzipiert für den Einsatz in höchstbelasteten, hypoidverzahnten Getrieben wie Hypoidgetrieben, Schaltgetrieben, Achs-, Verteiler-, Zwischen-, Nebengetriebe in Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen, soweit vom Hersteller Höchstdruck-Getriebeöle vorgeschrieben sind.
EIGENSCHAFTEN
• Sehr gute Oxidationsstabilität • Weitestgehenden Schutz vor Rost und Korrosion • Keine Schaumbildung • Hervorragende Hochdruck-Eigenschaften • Niedriger Stockpunkt • Neutralität gegenüber Metall und Dichtungsmaterialen,
SPEZIFIKATIONEN
Erfüllt die Spezifikationen gemäß: • API GL-5 • MIL-L-2105 D
Erfüllt die Freigaben gemäß: • CS 3000B • Ford M2C-9002A • Mack GO-G • MAN 342 M1 • ZF TE-ML-05A • ZF TE-ML-16D • ZF TE-ML-21A
Bitte beachten: Die angegebenen Daten können Änderungen unterliegen. Betriebsvorschriften des Herstellers beachten. Durch Weiterentwicklung von Produkt und Produktion bedingte Datenänderungen bleiben vorbehalten. Diese Angaben sollen das Produkt beschreiben und haben somit nicht die Bedeutung, bestimmte Eigenschaften zuzusichern. Eine Verbindlichkeit kann hieraus nicht abgeleitet werden.